Die Unterhaltsvorschusskasse gewährt eine Unterhaltsleistung für Kinder unter 18 Jahren, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der andere Elternteil nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Bei Vollendung des 12. bzw. des 15. Lebensjahres müssen besondere Voraussetzungen geprüft werden.
Der Antrag auf Gewährung einer Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist an die Unterhaltsvorschusskasse beim Kreisjugendamt zu richten. Die Städte Erkelenz, Heinsberg und Hückelhoven haben eine eigene Unterhaltsvorschusskasse.