Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist in verschiedene Schulformen aufgeteilt. Nach dem Kindergarten gehen alle Kinder zunächst in die Grundschule. Dort lernen sie von der Klasse 1 bis zur Klasse 4 zusammen. Nach der Grundschule besuchen die Kinder eine weiterführende Schule. Dafür gibt es verschiedene Schulformen, die unterschiedliche Abschlüsse anbieten, zum Beispiel die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium, die Sekundarschule oder die Gesamtschule. Alle weiterführenden Schulen beginnen mit der Klasse 5, aber sie dauern unterschiedlich lang, mal bis zur Klasse 10 und mal sogar bis zur Jahrgangsstufe 13. [1]
Die Grundschule
Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder der Start ins Schulleben. Die Grundschule ist eine gemeinsame Schule für alle Kinder. Hier begegnen sich Kinder mit individuellen Begabungen, unterschiedlichen sozialen, ethnischen Hintergründen und unterschiedlicher religiöser Überzeugung. Die Grundschule möchte diese Vielfalt als Chance nutzen für das gemeinsame Lernen, für das Lernen von- und miteinander. Miteinander lernen schafft in besonderem Maße gegenseitiges Verständnis.
In der Grundschule werden grundlegende Lern-, Arbeits- und Sozialformen sowie mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kompetenzen vermittelt. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts. Heute lernen Kinder schon im Grundschulalter, wie sie Neues selbst entdecken und sich Wissen aneignen können. Um das Lernen zu lernen, brauchen sie Zeit, Anregungen und Material. Hierfür bietet die Grundschule in Nordrhein-Westfalen vielfältige unterrichtliche und außerunterrichtliche Möglichkeiten.
Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.
Die Hauptschule
Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet. In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss (nach Klasse 9), der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Mit diesem kann gegebenenfalls auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden.
Die Realschule
Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10. An dieser Schulform der Sekundarstufe I werden praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung sowie berufsorientierende Kompetenzen und können – je nach Befähigung und Neigung – nach Abschluss der zehnten Klasse in eine berufliche Ausbildung oder in die Bildungsgänge der Sekundarstufe II wechseln.
In Klasse 6 wird Unterricht in einer zweiten modernen Fremdsprache erteilt, ab Klasse 7 wird neben dem fremdsprachlichen ein naturwissenschaftlich-technischer, ein sozialwissenschaftlicher und ein musikalisch-künstlerischer Schwerpunkt gebildet.
Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Ende der Klasse 8 möglich. Er kann in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.
Die Gesamtschule
Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufen I und II erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und an dem Gymnasium erworben werden. Das Abitur wird in der Regel nach 9 Jahren erworben.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe (Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase).
Die Sekundarschule
Die Sekundarschule ergänzt seit dem 20. Oktober 2011 als integrierte Schulform das Angebot der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Sie ist neben den bereits bestehenden Schulformen der Sekundarstufe I und II im Schulgesetz verankert. Die Sekundarschule trägt dazu bei, ein attraktives, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten und umfasst die Jahrgänge 5 bis 10. Sie ist im Regelfall mindestens dreizügig und als Ganztagsschule angelegt.
Die Sekundarschule trägt unterschiedlichsten Lebens- und Berufsperspektiven Rechnung: Hier werden die Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet.
Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung verpflichtet. Dazu gehört der reflektierte Einsatz von Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung:
In der Doppeljahrgangsstufe 5 / 6 wird das gemeinsame Lernen der Grundschule in möglichst heterogenen Klassenverbänden mit Binnendifferenzierung fortgeführt. Ab der Klasse 7 gibt es unterschiedliche Organisationsformen.
Die integrierte und die teilintegrierte Sekundarschule führt den Unterricht ab Klasse 7 ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen ohne äußere Leistungsdifferenzierung bis Klasse 10 weiter. In der integrierten Form wird durchgehend binnendifferenziert unterrichtet. In der teilintegrierten Form erfolgt in bestimmten Fächern eine äußere Fachleistungsdifferenzierung (Einrichtung von Grund- und Erweiterungskursen) bzw. eine Wahl von Lernbereichen nach Neigung.
Die kooperative Sekundarschule bildet ab Klasse 7 entweder nach drei schulformbezogenen Bildungsgängen oder nach zwei unterschiedlichen Anforderungsebenen getrennte Klassen.
Bei Einrichtung von drei schulformbezogenen Bildungsgängen erfolgt die Klassenbildung nach den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Bei Einrichtung von zwei Anforderungsebenen werden die Klassen auf einer Grundebene und einer Erweiterungsebene gebildet. Ein Wechsel der schulformbezogenen Bildungsgänge oder der Anforderungsebenen ist bei entsprechender Leistungsentwicklung möglich.
Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 7 gewählt werden. Wie im Gymnasium und in der Gesamtschule gibt es ab Klasse 9 ein weiteres Fremdsprachenangebot.
Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur: Eltern und Schülerinnen und Schüler wissen somit bereits bei der Wahl der Sekundarschule, an welcher Schule – entsprechende Leistungen vorausgesetzt – die Hochschulreife (Abitur) erworben werden kann.
Das Gymnasium
Ziel des Gymnasiums ist die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.
Sowohl der acht- als auch der neunjährige Bildungsgang des Gymnasiums sind auf die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife ausgerichtet. Auch alle weiteren allgemeinbildenden beziehungsweise gleichwertigen Schulabschlüsse der Sekundarstufe I können am Gymnasium erworben werden.
Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen als Wahlpflichtunterricht erteilt. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten.
Das nordrhein-westfälische Gymnasium gibt es in G9- und G8-Ausprägung.
REGELUNGEN FÜR DAS G9-GYMNASIUM
Das Gymnasium im neunjährigen Bildungsgang umfasst in der sechsjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige Gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase).
Das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang vergibt am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und erteilt mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Für Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt.
REGELUNGEN FÜR DAS G8-GYMNASIUM
Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang umfasst in der fünfjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 9 und in der Sekundarstufe II die dreijährige Gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase).
Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Es erteilt mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und vergibt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Das Berufskolleg
Pädagogisches Leitziel des Berufskollegs ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz und die Vorbereitung auf ein lebensbegleitendes Lernen. Dies soll den Absolventinnen und Absolventen ermöglichen, anzunehmend international geprägten Entwicklungen in Gesellschaft und Wirtschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten.
Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen ist eine Schulform der Sekundarstufe II. Es ist mit den beruflichen Schulen in anderen Bundesländern vergleichbar. Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche Qualifizierung (berufliche Kenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsabschlüsse). Darüber hinaus können vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife alle allgemeinbildenden Abschlüsse erworben bzw. nachgeholt werden.
Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind abschlussbezogen und führen in einem differenzierten Unterrichtssystem einzel- und doppeltqualifizierend zu folgenden beruflichen Qualifikationen:
-berufliche Kenntnisse als arbeitsmarktorientierte Qualifikation zur Vorbereitung oder Anrechnung auf berufliche Erstausbildung oder Studium
-Berufsabschlüsse nach Landesrecht
-Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder schulischer Teil dieser Berufsausbildung
-Staatliche Abschlüsse der beruflichen Weiterbildung
-Gleichzeitig ist der Erwerb der allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II (Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife) möglich. Die Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. des Beruflichen Gymnasiums) können nachgeholt werden.
Die Förderschule
Für manche Schülerinnen und Schüler wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Lern- und Entwicklungsstörungen, also die Förderschwerpunkte
- Lernen,
- Sprache,
- Emotionale und soziale Entwicklung,
darüber hinaus die Förderschwerpunkte - Hören und Kommunikation,
- Sehen,
- Geistige Entwicklung,
- Körperliche und motorische Entwicklung.
Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründen. Im Fall, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit ASS einem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte zu.
Orte der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen sind:
- die allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen)
- die Förderschulen
- die Schulen für Kranke
Sonderpädagogische Förderung findet in Nordrhein-Westfalen in der Regel in der allgemeinen Schule statt.
Grundsätzlich stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, über den die zuständige Schulaufsicht entscheidet. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch eine Förderschule wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Förderschulangebot besteht.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.
Förderschulen können auch als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach zusammengefasst. Diese können in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absatz 6 und 7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt, aber auch an verschiedenen Teilstandorten unter einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst werden.
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen)
Bei den Schulen in freier Trägerschaft unterscheidet das Schulgesetz zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen.
ERSATZSCHULEN (§ 100 BIS § 115 SCHULG)
Merkmale, Erfüllung der Schulpflicht, Abschlüsse
Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des öffentlichen Schulwesens. Sie bieten grundsätzlich die gleichen Unterrichtsinhalte wie öffentliche Schulen an und sind berechtigt, nach eigenen Lehr- und Erziehungsmethoden zu arbeiten, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Sie können sich eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung geben.
Wer eine Ersatzschule besucht, erfüllt die Schulpflicht.
ERGÄNZUNGSSCHULEN (§ 116 BIS § 118 SCHULG)
Merkmale, Abschlüsse
Ergänzungsschulen bieten Unterrichtsinhalte an, die öffentliche Schulen und Ersatzschulen so nicht kennen. Zu unterscheiden sind allgemeinbildende Ergänzungsschulen, berufsbildende Ergänzungsschulen, ausländische und internationale Ergänzungsschulen. Staatlich anerkannte Abschlüsse können an Ergänzungsschulen nicht erworben werden. Hierzu ist die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den staatlichen Externenprüfungen erforderlich.
Der Unterricht an ausländischen Schulen entspricht den schulrechtlichen Bestimmungen des ausländischen Staates und führt zu den dort vergebenen Abschlüssen.
[1] Sämtliche Informationen entnommen vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Den Flyer „Das Schulsystem in NRW – Einfach und schnell erklärt“ können Sie sich hier in mehreren Sprachen herunterladen.