Kreisverwaltung Heinsberg
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Nähere Informationen und Ansprechpartner sowie erforderliche Vordrucke finden Sie hier.
Unter Eingliederungshilfe versteht man verschiedene Leistungen für Menschen mit Behinderung. Sie ist Teil des Sozialgesetzbuches, XII. Buch (SGB XII) und damit eine Sozialhilfeleistung. Durch die Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das Sozialamt erbringt Hilfen zu den erforderlichen Maßnahmen, Leistungen oder Hilfsmitteln. Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung wird die Eingliederungshilfe vorrangig vom Jugendamt im Rahmen des § 35 a SGB VIII geleistet.
Die wichtigsten Aufgaben der Eingliederungshilfe sind laut Gesetz:
Besonders zu nennen sind:
1. Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Von Geburt an bis zum Ende der Schulzeit bietet die Eingliederungshilfe verschiedene Leistungen. Zu nennen sind hier z. B. die Frühförderung, Förderung in heilpädagogischen Kindergärten, Schulbegleitung, Beschulung in Förderschulen usw.
2. Hilfen zur sozialen Teilhabe
Hiermit sind die Hilfen gemeint, die der Mensch mit Behinderung braucht, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dies sind z. B.
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