Kreisverwaltung Heinsberg
Ordnungsamt
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg
Weitere Informationen und konkrete Ansprechpartner finden Sie hier.
„Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.“ (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Antragsformulare erhalten Sie beim Ordnungsamt der Kreisverwaltung Heinsberg.
Kosten
„Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.Wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder Ratenzahlung vereinbart werden.“ (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Ordnungsamt
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg
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