Marco Klever
Integration als Querschnittsaufgabe
Tel.: 02452/13-4215
E-Mail: marco.klever@kreis-heinsberg.de
Um sprachliche Barrieren im Umgang mit Behörden, Kitas, Schulen sowie Beratungsstellen innerhalb des Kreisgebietes Heinsberg zu überwinden, hat das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Heinsberg einen ehrenamtlichen Sprachmittlerpool eingerichtet.
Hierbei kommen Menschen, die zusätzlich zur deutschen Sprache mindestens eine weitere Sprache beherrschen, ehrenamtlich zum Einsatz und unterstützen punktuell, niederschwellig und ausschließlich mündlich in persönlichen Gesprächen.
Die ehrenamtlichen Sprachmittler können von Institutionen wie z.B. Behörden, Schulen, Kitas, Beratungsstellen etc. über das KI angefragt werden. Anfragen von Privatpersonen und Privateinrichtungen (z.B. Arztpraxen) sind ausgeschlossen. Bei Terminen, bei denen es sich um solche mit Rechtsfolgen handelt (z. B. bei Gericht, Polizei, Jugendamt in Form einer Vaterschaftsanerkennung, Bildungseinrichtungen bei AOSF-Verfahren usw.), ist eine Vermittlung grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie kann ich eine Unterstützung durch einen ehrenamtlichen Sprachmittler beantragen ?
Die Anfrage zur Unterstützung durch einen ehrenamtlichen Sprachmittler erfolgt über unsere entsprechende Online-Anfrage.
Bei einer Anfrage ist eine Vorlaufzeit von mindestens fünf Werktagen vor dem wahrzunehmenden Termin einzuplanen.
Wer kann als ehrenamtlicher Sprachmittler tätig werden?
Als ehrenamtliche Sprachmittler können sich Personen beim KI melden, die
Weitere Informationen finden Sie hier: Informationsblatt für Institutionen, Informationsblatt für ehrenamtlich Tätige und Interessenten
Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtlichen Sprachmittler/innen erhalten für einen Einsatz von bis zu 2 Stunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,- €. Für jede weitere angefangene halbe Stunde der Einsatzdauer wird die Aufwandsentschädigung um jeweils 7,50 € erhöht. Fahrzeiten bis zu 2 Stunden pro Termin werden als Einsatzzeit gewertet. Für vermittelte Einsätze, bei denen die Hilfesuchenden nicht erscheinen oder die beauftragenden Institutionen es versäumen, einen Termin rechtzeitig abzusagen, erhalten Sie als Sprachmittler/in eine Pauschale in Höhe von 15,- €. Bei Terminen, die telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, beträgt die Aufwandsentschädigung 15,- € je angefangener Stunde.
Eine Kostenübernahme kann lediglich für solche Aufträge erfolgen, die über das KI offiziell angefragt wurden.
Für die Abrechnung der geleisteten Stunden benötigen wir folgendes Formular: Abrechnungsformular
Wer über nötige Sprachkenntnisse verfügt und auf diese Weise gerne helfen möchte, kann sich zur Anmeldung und für weitere Informationen an das Kommunale Integrationszentrum wenden: Marco Klever (Tel. 02452-134215), Claudia Peters (Tel. 02452-134209), Fax: 02452-13884088 oder E-Mail: sprachmittler@kreis-heinsberg.de. Das Kommunale Integrationszentrum befindet sich im Dienstgebäude an der Oberbrucher Straße 1 in Heinsberg, die Postanschrift lautet: Kreis Heinsberg, Zentrum für kommunale Bildung und Integration – Kommunales Integrationszentrum – Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Integration als Querschnittsaufgabe
Tel.: 02452/13-4215
E-Mail: marco.klever@kreis-heinsberg.de
Tel.: 02452/13-4209
E-Mail: claudia.peters@kreis-heinsberg.de
Tel.: 02452/13-4210
E-Mail: marina.rauh@kreis-heinsberg.de